|
Durch das immense Wirtschaftswachstum der 50er Jahre war
in kurzer Zeit großer Bedarf an vor allem männlicher Arbeitskraft
entstanden, die sich die deutsche Politik mittels eines Gastarbeiterprogramms
sicherte. Zwei jahrzehntelang wurden ausländische Arbeiter
angeworben, ohne dass ein Konzept zum Familiennachzug und
generell deren Integration entwickelt wurde. Aus Gästen wurden
»ausländische Mitbürger«, was jedoch einen Bürgerstatus impliziert
den sie meist bis heute nicht genießen.
Erschwerend hinzu kommt die Barriere Staatsangehörigkeitsrecht,
denn das in seinen Grundzügen seit 1913 be stehende »Reichs-
und Staatsangehörigkeitsgesetz« leitet die Eigenschaft, Deutscher
zu sein, von der Abstammung ab. Ausländer konnten nur Deutsche
werden, wenn sie die eng formulier ten Voraussetzungen der
Einbürgerung erfüllten – lange Zeit nur nach ermessen der
Behörden. An eine umfangreiche Einbürgerung war nicht gedacht,
und bis heute ist die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich
zu anderen europäischen Ländern gering.
Deutschland als Lebensraum ist mittlerweile von mehr als
neun Millionen Ausländern bevölkert, was einen Anteil an der
Gesamtbevölkerung von mindestens 10 % darstellt. Von diesen
neun sind nur 1,8 Millionen EU-Ausländer, die wenigstens das
kommunale Wahlrecht besitzen, wohingegen der größte Teil,
nämlich 5,4 Mio. Drittstaatler, d.h. Menschen aus nicht EU-Staaten
sind, die überhaupt keine Möglichkeit zur politischen Partizipation
besitzen. Die übrigen ca. 2 Mio. haben aufgrund ihrer fehlenden
Aufenthaltsgenehmigung überhaupt keinen Status, obwohl sich
viele von diesen sogenannten »Illegalen« seit Jahren in Deutschland
aufhalten,arbeiten und Familien gegründet haben.
Angesichts der Tatsache, dass diesem großen Bevölkerungsanteil
der Zugang zu den demokratischen Strukturen in Form von Mitbestimmung
verwehrt wird, ist eine ablehnende Haltung gegenüber diesem
System nur folgerichtig. Da Seitens der Politik der Gedanke
der völkischen Schicksalsgemeinschaft immer noch nicht explizit
umformuliert wurde, versteht sie Integration auch eher im
Sinne von Assimilation. Solange sich daran nichts ändert werden
Gruppen wie Kanak Attak ihr »integrier mich am Arsch« aufrechterhalten,
um zu verdeutlichen, dass die komplette Verneinung der Andersartigkeit
zugunsten der scheinbar homogenen deutschen Leitkultur inakzeptabel
ist.
Gerade aber das Herausstellen der bi-kulturellen Herkunft
birgt die Chance die vielen Parallelwelten zu verbinden und
somit aufzubrechen, damit endlich die multikulturellen Einflüsse
zu einem gesamtgesellschaftlichen Faktor werden. Vor diesem
Hintergrund und in Anbetracht der demographischen Entwicklung
stellt sich die Frage welche Lösungsansätze zu diesem Thema
bisher entwickelt wurden und in Zukunft zu entwickeln sind.
Diese Auftaktveranstaltung ist angesetzt, um verschiedene
Positionen aufzunehmen und zu vernetzen. Ziel ist es, hierfür
einerseits den Wissenstransfer zwischen Öffentlichkeit, Politik,
Medien, Bildungssystem und Wissenschaft zu ermöglichen, andererseits
aber auch darzustellen, dass sich Abseits des politischen
Rahmens bereits Konzepte des Zusammenlebens etabliert haben.
Im Rahmen dieser Veranstaltung möchten wir den gesellschaftlichen
Integrationsprozess der »Afrodeutschen« aus einem bestimmten
Grund besonders hervorheben. Wie schon erwähnt, wird das Erreichen
eines Bürgerstatus für alle ethnischen Minderheiten, durch
die Barrieren der in der Bundesrepublik zum teil noch bestehenden
Blutsrecht Gesetze erschwert. Darüber hinaus ist es auf einer
gesellschaftlichen Ebene für Menschen mit einer fremdländischen
Herkunft geradezu unmöglich das Stigma eines Ausländers los
zu werden, egal wie kulturell integriert sie sind.Diese soziale
Einschränkung wird rein sprachlich durch die Bezeichnung »ausländischer
Mitbürger« mehr als deutlich zum Ausdruck gebracht. Diese
Bezeichnung impliziert, dass man zwar den rechtlichen Status
eines Deutschen erlangen kann, Deutscher zu werden ist jedoch
unmöglich. Das besondere an der afrodeutschen Problematik
ist das die Betroffenen oft die strengsten wilhelminischen
Abstammungskriterien (ein deutsches Elternteil innerhalb einer
Ehe oder eine deutsche Mutter) erfüllen und ihnen lediglich
aufgrund ihres Erscheinungsbildes das »Deutsche« aberkannt
wird.
Diese Tatsache ist ein Indikator dafür, wie fest verankert
der Gedanke des Völkischen in der deutschen Gesellschaft bis
heute noch ist und unterstreicht weiter die Notwendigkeit
des öffentlichen Diskurses bezüglich Integration in Deutschland.
|