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Durch das immense Wirtschaftswachstum der 50er Jahre war in kurzer Zeit großer Bedarf an vor allem männlicher Arbeitskraft entstanden, die sich die deutsche Politik mittels eines Gastarbeiterprogramms sicherte. Zwei jahrzehntelang wurden ausländische Arbeiter angeworben, ohne dass ein Konzept zum Familiennachzug und generell deren Integration entwickelt wurde. Aus Gästen wurden »ausländische Mitbürger«, was jedoch einen Bürgerstatus impliziert den sie meist bis heute nicht genießen.

Erschwerend hinzu kommt die Barriere Staatsangehörigkeitsrecht, denn das in seinen Grundzügen seit 1913 be stehende »Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz« leitet die Eigenschaft, Deutscher zu sein, von der Abstammung ab. Ausländer konnten nur Deutsche werden, wenn sie die eng formulier ten Voraussetzungen der Einbürgerung erfüllten – lange Zeit nur nach ermessen der Behörden. An eine umfangreiche Einbürgerung war nicht gedacht, und bis heute ist die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gering.

Deutschland als Lebensraum ist mittlerweile von mehr als neun Millionen Ausländern bevölkert, was einen Anteil an der Gesamtbevölkerung von mindestens 10 % darstellt. Von diesen neun sind nur 1,8 Millionen EU-Ausländer, die wenigstens das kommunale Wahlrecht besitzen, wohingegen der größte Teil, nämlich 5,4 Mio. Drittstaatler, d.h. Menschen aus nicht EU-Staaten sind, die überhaupt keine Möglichkeit zur politischen Partizipation besitzen. Die übrigen ca. 2 Mio. haben aufgrund ihrer fehlenden Aufenthaltsgenehmigung überhaupt keinen Status, obwohl sich viele von diesen sogenannten »Illegalen« seit Jahren in Deutschland aufhalten,arbeiten und Familien gegründet haben.

Angesichts der Tatsache, dass diesem großen Bevölkerungsanteil der Zugang zu den demokratischen Strukturen in Form von Mitbestimmung verwehrt wird, ist eine ablehnende Haltung gegenüber diesem System nur folgerichtig. Da Seitens der Politik der Gedanke der völkischen Schicksalsgemeinschaft immer noch nicht explizit umformuliert wurde, versteht sie Integration auch eher im Sinne von Assimilation. Solange sich daran nichts ändert werden Gruppen wie Kanak Attak ihr »integrier mich am Arsch« aufrechterhalten, um zu verdeutlichen, dass die komplette Verneinung der Andersartigkeit zugunsten der scheinbar homogenen deutschen Leitkultur inakzeptabel ist.

Gerade aber das Herausstellen der bi-kulturellen Herkunft birgt die Chance die vielen Parallelwelten zu verbinden und somit aufzubrechen, damit endlich die multikulturellen Einflüsse zu einem gesamtgesellschaftlichen Faktor werden. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der demographischen Entwicklung stellt sich die Frage welche Lösungsansätze zu diesem Thema bisher entwickelt wurden und in Zukunft zu entwickeln sind. Diese Auftaktveranstaltung ist angesetzt, um verschiedene Positionen aufzunehmen und zu vernetzen. Ziel ist es, hierfür einerseits den Wissenstransfer zwischen Öffentlichkeit, Politik, Medien, Bildungssystem und Wissenschaft zu ermöglichen, andererseits aber auch darzustellen, dass sich Abseits des politischen Rahmens bereits Konzepte des Zusammenlebens etabliert haben.

Im Rahmen dieser Veranstaltung möchten wir den gesellschaftlichen Integrationsprozess der »Afrodeutschen« aus einem bestimmten Grund besonders hervorheben. Wie schon erwähnt, wird das Erreichen eines Bürgerstatus für alle ethnischen Minderheiten, durch die Barrieren der in der Bundesrepublik zum teil noch bestehenden Blutsrecht Gesetze erschwert. Darüber hinaus ist es auf einer gesellschaftlichen Ebene für Menschen mit einer fremdländischen Herkunft geradezu unmöglich das Stigma eines Ausländers los zu werden, egal wie kulturell integriert sie sind.Diese soziale Einschränkung wird rein sprachlich durch die Bezeichnung »ausländischer Mitbürger« mehr als deutlich zum Ausdruck gebracht. Diese Bezeichnung impliziert, dass man zwar den rechtlichen Status eines Deutschen erlangen kann, Deutscher zu werden ist jedoch unmöglich. Das besondere an der afrodeutschen Problematik ist das die Betroffenen oft die strengsten wilhelminischen Abstammungskriterien (ein deutsches Elternteil innerhalb einer Ehe oder eine deutsche Mutter) erfüllen und ihnen lediglich aufgrund ihres Erscheinungsbildes das »Deutsche« aberkannt wird.

Diese Tatsache ist ein Indikator dafür, wie fest verankert der Gedanke des Völkischen in der deutschen Gesellschaft bis heute noch ist und unterstreicht weiter die Notwendigkeit des öffentlichen Diskurses bezüglich Integration in Deutschland.